Stifter werden – wie geht das?
Eine Stiftungsgründung interessiert oft Menschen, die keine Nachkommen haben und selbst Gutes tun möchten – zu Lebzeiten oder in der Zeit danach.
Was sollte ich beachten, wenn ich eine Stiftung gründen möchte?
Grundsätzlich gilt: Mit der Gründung einer Stiftung bleibt das Vermögen des Stifters dauerhaft erhalten. Stifter stellen ihr Vermögen in den Dienst eines Zwecks, den Sie selbst bestimmen. Die Erträge werden sinnvoll verwendet. So schaffen Stifter etwas Bleibendes, das über ihr eigenes Leben hinausreicht. Im Vordergrund stifterischen Engagements steht immer die selbstlose Förderung der Allgemeinheit.
Lesen Sie hier, wie einer unserer Stifter eine Stiftung gegründet hat.
Stifter werden bedeutet, dass man sich auf unwiderrufliche Weise von einem bestimmten Vermögen trennt. Eine eigene Stiftung sollte deshalb die gewohnte Lebensführung nicht einschränken. Stifter sollten nur das geben, was sie auf Dauer entbehren können.
Eigene Stiftung gründen beim Stifterkreis Zukunft in Rosenheim – die Vorteile
Beim Stifterkreis Zukunft in Rosenheim eine Stiftung zu gründen ist einfach und unbürokratisch. Eine Unterschrift genügt.
Alles andere erledigen wir für die Stifterin oder den Stifter:
- Wir beraten und betreuen Sie persönlich: Gemeinsam definieren wir den Stiftungszweck und ermitteln das Stiftungsvermögen.
- Ihre Stiftungspläne setzen wir Schritt für Schritt in die Tat um. Dabei beachten wir die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen.
- Wir kümmern uns um die Verwaltung Ihrer Stiftung: Von der Anlage des Stiftungsvermögens über die Buchhaltung bis zur Auszahlung der Fördermittel.
- Ihre Stiftung wird rundum betreut: Auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation Ihrer Förderungen übernehmen wir.
Dabei entstehen keinerlei Kosten.
Stifter beim Stifterkreis Zukunft entscheiden selbst
- wie ihre Stiftung heißen soll
- welchen Einrichtungen die Erträge aus ihrem Stiftungsvermögen zugutekommen
- wie viel ihres Vermögens sie in die Stiftung geben.
Die verschiedenen Wege zur eigenen Stiftung
Viele stellen sich die Frage: Wie viel Geld sollte ich aufbringen, wenn ich eine eigene Stiftung gründen möchte? Um Stifter zu werden beim Stifterkreis Zukunft in Rosenheim gibt es verschiedene Wege.
1. Stiftungsfonds – der „Königsweg“: Einen eigenen Stiftungsfonds kann man bereits ab 25.000 Euro errichten. Bei Stiftungsfonds handelt es sich um zweckgebundene Zustiftungen in den Stifterkreis Zukunft. Wird ein Stiftungsfonds zu Lebzeiten abgeschlossen, können die Stifter das Wirken Ihrer Stiftung selbst begleiten. Das Stiftungsvermögen kann später noch erhöht werden.
Ein Stiftungsfonds kann auch testamentarisch errichtet werden. Damit haben die Stifter zu Lebzeiten die Möglichkeit, über ihr gesamtes Vermögen zu verfügen. Gleichzeitig haben sie die Sicherheit, dass es nach Ihrem Tod genau dem Zweck zugutekommt, der Ihnen am Herzen liegt.
Für die laufende Verwaltung der Stiftung fällt nur eine geringe Kostenbeteiligung an. Diese werden anteilig auf die Stiftungsfonds aufgeteilt und reduzieren damit die auszuschüttenden Erträge um einen niedrigen Betrag.
Wenn Sie sich für die Errichtung eines Stiftungsfonds interessieren, dann schreiben Sie uns ein Mail!
2. Zustiftung
Sie können sich auch einem bestehenden Stiftungsfonds anschließen. Dazu schließen Sie eine Zustiftung ab und bringen 10.000 Euro ein. Um diesen Betrag erhöhen Sie das Vermögen des Stiftungsfonds, den Sie ausgewählt haben. Damit erhöht sich auch der Ertrag, der jährlich ausgeschüttet wird.
Wenn Sie sich für die Errichtung einer Zustiftung interessieren, dann schreiben Sie uns ein Mail!
Der Stifterkreis Zukunft bietet Stiftungsinteressierten:
- Einen einfachen Zugang zu einer eigenen Stiftung – zu Lebzeiten oder von Todes wegen
- Eine professionelle Stiftungsverwaltung
- Einen persönlichen Stiftungsfonds mit eigenem Namen, bzw. Wunschtitel
- Individuelle und flexible Auswahl der Stiftungszwecke
- Die Möglichkeit zur Veränderung des Stiftungszwecks und der begünstigten Empfänger zu Lebzeiten des Stifters
- Die Förderung von regional, national sowie auch international tätigen gemeinnützigen Einrichtungen mit Sitz in Deutschland
- Die Möglichkeiten, das Zustiftungskapital jederzeit aufzustocken
- Teil einer Gemeinschaft mit gleichgesinnten privaten Stiftern zu sein
- Höhere Stiftungserträge durch gemeinschaftliche Anlage des Stiftungsvermögens
- Steuerbegünstigte Einbringung von Stiftungskapital – auch kurz vor Ablauf eines Kalenderjahres, da keine neue Anerkennung durch das Finanzamt notwendig ist
- Persönliche Ansprechpartner
Wissenswertes für alle, die eine Stiftung gründen wollen
Steuervorteile: Ihr gemeinnütziges Engagement bietet neben den sozialen Aspekten auch steuerliche Vergünstigungen: Stiftungsgründer haben zahlreiche Möglichkeiten, Zuwendungen als Sonderausgaben zu deklarieren und so steuerliche Ersparnisse geltend zu machen.
Spendenabzugsmöglichkeit: Spender und Stifter können Zuwendungen in Höhe von bis zu 20 % ihrer gesamten Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
Gründungshöchstbetrag: 1 Million Euro ist der Höchstbetrag, der für Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung geltend gemacht werden kann. Dies gilt auch für Zustiftungen nach dem Gründungsjahr. Der Zuwendungsbetrag darf dabei einmal in 10 Jahren pro Ehegatten in Anspruch genommen und auf 10 Jahre verteilt werden.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann kontaktieren Sie uns jetzt!